Autokauf

Betrugsmasche beim Online-Gebrauchtwagenkauf


Finger weg vom Fahrzeugschnäppchen! Ein gutes Geschäft macht nur der „Verkäufer“.


Im Jahr 2020 hat die Polizei Köln 120 Strafanzeigen zu Betrugsdelikten beim Autokauf aufgenommen. 95 Mal hatten die Autokäufer unwissend ein gestohlenes Auto gekauft; 25 Interessenten hatten den Betrug rechtzeitig bemerkt. Die Folgen für die Käufer sind gravierend. Der gezahlte Kaufpreis ist weg und das meist im Ausland gestohlene Auto wird sichergestellt und dem Eigentümer zurückgegeben.


Familie K. sitzt gemeinsam vor dem Computer, sucht auf den gängigen Internetseiten nach einem neuen Familienauto und wird auf ein Wahnsinnsangebot aufmerksam. Das Objekt der Begierde wird dort zu einem deutlich niedrigeren Preis als vergleichbare Autos angeboten. Herr K. greift zum Telefon. Eine männliche Stimme meldet sich: „Hallo! Ja, der Wagen ist noch zu haben.“ Nach wenigen Minuten wird man sich handelseinig. Das Tolle daran: Auf Nachfrage geht der Verkäufer mit dem Preis nochmals um 1.000 Euro runter.


Er bietet ein Treffen zum Kauf an. Aber anders als in der Annonce beschrieben, steht der Wagen nicht in Starnberg, sondern in Köln. Der Vater läge dort im Krankenhaus, so die Geschichte. Ein Treffen wird für drei Tage später vereinbart. Damit der Kaufvertrag vorab ausgefüllt werden könne, bittet der Anbieter darum, ihm eine Kopie des Personalausweises mit Anschrift des Interessenten zuzuschicken. Herr K. kommt der Bitte nach. Schließlich geht es das Traumauto zum Schnäppchenpreis. Als er im Gegenzug um eine Kopie der Zulassungspapiere bittet, sagt der Verkäufer, dass er keine Kopie schicken könne – wegen möglicher Betrüger im Internet.

Am vereinbarten Übergabetag wird per SMS die Anschrift in Köln übermittelt. Doch dann ist zur vereinbarten Zeit niemand am Treffpunkt. Stattdessen ein Anruf – „Vater geht es schlecht, wir müssen die Übergabe um ein paar Stunden verschieben“. Geduldig, das Schnäppchen und die lange Anreise im Hinterkopf, wartet Familie K. und merkt nicht, wie sie vom Verkäufer und weiteren Komplizen beobachtet wird. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass der Verkauf unter den Augen der Polizei erfolgt und eine Festnahme droht.


Nach einiger Zeit fühlt sich der Verkäufer sicher. Keine Polizei. Das Treffen wird erneut vereinbart, in einer Wohnstraße. Es ist bereits 21 Uhr und es ist dunkel. Anstelle des Anbieters, erscheint seine Frau. Ihr Mann sei beim Vater im Krankenhaus. Sie stehe jedoch mit ihm telefonisch in Verbindung.

Der Wagen hält was er verspricht – Baujahr 2020, 4.000 km gelaufen und 6.000 Euro unter dem Preis vergleichbarer Autos. Die Probefahrt läuft prima und es kommt zum ersehnten Kauf. Der Vertrag ist ausgefüllt, Zulassungspapiere liegen vor, das Geld in der Tasche.


Dann gibt die Verkäuferin plötzlich an, den Zweitschlüssel vergessen zu haben und auch die angebotenen Winterreifen seien noch zu Hause. Man einigt sich darauf, nochmals 1500 Euro einzubehalten und diese bei Erhalt von Schlüssel und Reifen zu übergeben. Alles wird korrekt im Kaufvertrag festgehalten und beide Parteien unterschreiben. Das Geld wechselt den Besitzer und die Verkäuferin verabschiedet sich schnell. Familie K. hat es geschafft. Das Wunschauto zum Top-Preis gehört ihnen. Es ist sogar noch zugelassen und so begibt sich Familie K. auf die Heimreise nach Bayern.


Am nächsten Tag geht es zur Zulassungsstelle, um wie vereinbart das Auto sofort umzumelden. Zuvor ist es natürlich auf Hochglanz poliert worden - so sind dann auch alle Spuren beseitigt…doch dann kommt das böse Erwachen. Die Dame am Schalter der Zulassungsstelle sagt, dass die Papiere nicht zum Fahrzeug gehören und der Wagen in der polizeilichen Fahndungsliste steht. Die Polizei wird hinzugerufen, diese stellt den Wagen sicher. Wie sich herausstellt, stammt das Auto aus einem Einbruch in Frankreich. Der Versuch, den Anbieter telefonisch zu erreichen, scheitert. Das Telefon ist tot. An der angegebenen Anschrift ist der Verkäufer nicht gemeldet.


So oder ähnlich erging es in der zurückliegenden Zeit über 100 Käufern, welche im Raum Köln  glaubten, ein günstiges Fahrzeug erworben zu haben.  


Alle hatten ein Top-Schnäppchen gemacht, aber die Freude endete an der Zulassungsstelle. Denn an einer gestohlenen Sache kann man laut § 935 BGB generell kein Eigentum erwerben – der Wagen und das Geld sind unwiderruflich weg. Die Ermittlungen nach den Verkäufern gestalten sich aufgrund der geringen Spurenlage und den unter falschen Personalien registrierten Telefonen schwierig. Wenn die Betrüger ermittelt werden, ist das Geld nicht mehr aufzufinden und bei ihnen ist meistens nichts zu holen.

Bei den Zulassungspapieren handelt es sich oft um echte Dokumente, welche jedoch bei einer Vielzahl von Einbrüchen in Zulassungsstellen in verschiedenen Städten und Kreisen gestohlen worden sind. Die Fahrzeuge stammen aus nächtlichen Einbrüchen oder anderen Straftaten in Belgien, Frankreich oder den Niederlanden. Teilweise werden die Fahrzeuge dreist bei deutschen Autovermietern angemietet und sofort im Internet zu Knüller-Preisen angeboten. Sind die Mietfahrzeuge zu neu oder haben zu wenige Kilometer runter, werden diese kurzerhand mit einem Streifschaden versehen, um einen Grund für den kurzfristigen Verkauf und auch den niedrigen Preis vorzugaukeln.

Wer die folgenden Hinweise beachtet, wird nach dem Autokauf nicht so schnell böse überrascht.


Schnäppchen gibt es nicht – seien Sie skeptisch und stellen Sie sich folgende Fragen:



Tipps:


  1. Achten sie beim Kauf darauf, den Wagen an der Wohnanschrift des Anbieters zu besichtigen
  2. Seien sie achtsam, wenn an der angegebenen Anschrift der Name des Anbieters nicht auf der Klingel verzeichnet ist und dieser erst nach Ihnen am vereinbarten Ort eintrifft. Warum sollte man auf der Straße einen hohen Geldbetrag in bar übergeben?
  3. Schauen sie sich die Zulassungspapiere gut an. Rechtschreibfehler in amtlichen Dokumenten weisen auf eine Fälschung hin. So wird aus dem Geländewagen“ schnell ein „Gelendewagen“
  4. Achten sie auf die in den Zulassungspapieren eingetragenen Ausstellungsbehörden. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite die Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Stimmt diese mit der Behörde auf der Vorderseite überein oder wurde sie nachträglich verändert?
  5. Lassen sie sich während der Verkaufsverhandlungen den Personalausweis des Verkäufers zeigen. Handelt es sich um einen vorläufigen Personalausweis, welcher leicht zu fälschen ist? Zeigt der vorgelegte Ausweis tatsächlich das Bild des Anbieters? Oft werden aus Taschendiebstählen erlangte Ausweise für Verkäufe genutzt
  6. Kündigen Sie die telefonische Überprüfung des Autos bei der Polizei an. Allein durch diese Androhung werden die Verkaufsverhandlungen oft direkt beendet


Quelle: https://koeln.polizei.nrw/artikel/betrugsmasche-beim-online-gebrauchtwagenkauf


Abzocke beim Gebrauchtwagenkauf oder Verkauf – Was geprellte Käufer oder Verkäufer wissen sollten


Kaum ein anderes Rechtsgeschäft bietet so viel Potenzial für Betrugsmöglichkeiten wie der klassische Autokauf. Mit diesem Problem sehen sich sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen konfrontiert, denn nicht immer geraten eine Verkäuferpartei an eine seriöse Käuferpartei und umgekehrt. Gem. offiziellen Polizeistatistiken ist in Deutschland jedes dritte Fahrzeug mit einem gefälschtem Tachostand manipuliert und wird auf diese Weise mit verbesserten Konditionen zum Verkauf angeboten. Es gibt sogar regelrecht typische Betrugsmaschen, auf die bei einem Autokauf geachtet werden sollte. Das alte Sprichwort „Augen auf beim Autokauf“ sollte jeder Interessierte stets verinnerlicht haben. Sollte es trotzdem zu einem Betrug beim Autokauf kommen, gibt es jedoch Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden sollten.


Bei einem Autokauf von einer Privatperson sieht der Gesetzgeber generell einen geringeren Rechteumfang der Käuferpartei vor, als wenn dieser Kauf bei einem offiziellen Händler vollzogen wurde. Der sogenannte vertragliche Haftungsausschluss, der im Zuge eines Privatkaufgeschäfts vorherrscht, kann jedoch durch arglistiges Mängelverschweigen außer Kraft gesetzt werden.


Dies sind die typischen Betrugs-maschen bei einem Autokauf bzw. Autoverkauf



Sollte Vertragspartei Kenntnis von dem Betrug erhalten, so können immer noch Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt werden. In der gängigen Praxis ist hierfür jedoch ein erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht erforderlich. Um das Risiko eines Betruges zu minimieren kann im Vorfeld ein genauer Blick auf den Kaufpreis geworfen und ein schriftlicher Vertrag mit der Gegenseite abgeschlossen werden.


Um die Rechte bei einem Autokauf im Betrugsfall zu definieren muss zunächst geklärt werden, was überhaupt als Betrugsfall angesehen wird. In dem strafrechtlichen Sinn findet der Betrug seine rechtliche Grundlage in dem § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf definiert in erster Linie Täuschungshandlungen als Betrug, die einen Vermögensschaden bei einer anderen Person verursachen.


Grundsätzlich betrifft dies in der gängigen Praxis lediglich die sogenannten Privatkäufe bzw. Privatverkäufe. Der Autokauf bei einem Händler ist rechtlich betrachtet schon erheblich sicherer, da ein Händler die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung nicht mittels eines Kaufvertrages ausschließen kann. Die Sachmängelhaftung bezieht sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren, allerdings greift sie lediglich dann, wenn zu dem Zeitpunkt des Autokaufs auch tatsächlich ein Mangel an dem Fahrzeug bestanden hat. In der gängigen Praxis ist dies nicht immer zweifelsfrei feststellbar, da eine Differenzierungsgrenze zwischen einem Sachmangel und dem allgemein als üblich geltenden Verschleiß gezogen werden muss.


Für den Zeitraum der ersten 6 Monate obliegt es der Verkäuferpartei, den Nachweis dahingehend zu erbringen, dass der Sachmangel an dem Fahrzeug nicht bereits zu dem Kaufzeitpunkt bestanden hat. Nach Abschluss dieser 6 Monate kehrt sich die Beweislast dann um und es obliegt der Verkäuferpartei, den Nachweis zu erbringen.


Nicht selten werden in Kaufverträgen die Formulierungen „gekauft wie gesehen“ oder alternativ dazu „das Fahrzeug wird unter dem ausdrücklichen Ausschluss der Gewährleistung an den Käufer veräußert“ verwendet. Derartige Formulierungen als Vertragsklauseln sind laut Gesetzgeber jedoch rechtlich unwirksam. Verschweigt eine Vertragspartei einen bekannten Sach- oder auch Rechtsmangel an dem Fahrzeug, so ist von einem Betrug auszugehen. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich dabei um einen schwerwiegenden Sachmangel (Unfallschaden) handelt.


Welche Rechte hat eine Vertrags-partei im Betrugsfall beim Autokauf


Eine Vertragspartei, die bei einem Autokauf getäuscht wurde, hat sowohl das Recht auf eine Nacherfüllung in Form einer Reparatur des Fahrzeugs oder die Kaufpreisminderung bzw. auch des Rücktritts vom Kaufvertrag. Das Recht auf Nacherfüllung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten unabhängig davon, ob eine Gebrauchtwagengarantie angeboten wurde oder nicht. Sollte eine Verkaufspartei die Weigerung der Nacherfüllung aussprechen, so kann die Käuferpartei den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Auch eine Kaufpreisminderung als nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises ist denkbar.


Unter ganz bestimmten Umständen kann eine Vertragspartei auch Schadensersatzforderungen geltend machen, sofern finanzielle Einbußen aufgrund des Fahrzeugmangels entstanden sind.


Privatpersonen, die untereinander einen Autokauf vereinbaren, können im Zuge der Vertragsfreiheit die gegenseitige Sachmängelhaftung sehr wohl gegenseitig ausschließen. Sollte jedoch eine arglistige Täuschung vorliegen, so gilt der Haftungsausschluss gem. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 15. Juli 2011, Aktenzeichen V ZR 171/10) ausdrücklich nicht.


Was ist arglistige Täuschung überhaupt?


Als arglistige Täuschung wird jede Art des Verschweigens einer Vertragspartei angesehen, die sich auf einen Mangel bezieht. Die Vertragspartei muss für den Tatbestand der arglistigen Täuschung den Mangel kennen oder zumindest eine begründete Vermutung im Zusammenhang auf das Vorhandensein eines Mangels haben und diese Kenntnis bzw. Vermutung der anderen Vertragspartei verschweigen.


Wenn sich eine Vertragspartei auf die arglistige Täuschung beruft, so liegt die Beweislast hierfür ausdrücklich bei der Vertragspartei, welche sich auf die arglistige Täuschung beruft.


In der gängigen Praxis werden bei einem Autokauf insbesondere Unfallschäden eines Fahrzeugs zum Gegenstand der arglistigen Täuschung. Sollte die arglistige Täuschung vorliegen, so kann der Kaufvertrag jedoch angefochten werden. Die Vertragspartei, welche zum Opfer der arglistigen Täuschung wurde, hat in derartigen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder das Recht auf eine Nachbesserung.


Weitere Betrugsmaschen bei einem Autokauf



Was lässt auf einen Betrug deuten?


Es gibt durchaus gewisse Kriterien, die auf einen Betrug beim Autokauf hindeuten können. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien. Ist die Kommunikation mit einer Verkäuferpartei lediglich auf dem Onlineweg möglich, so sollte eine kaufinteressierte Partei bereits skeptisch werden. Gleichermaßen verhält es sich mit Vorschlägen, das Fahrzeug an sehr ungewöhnlichen Orten wie beispielsweise Rasthöfen zu übergeben. Sollte eine Verkaufspartei auf die Barzahlung bestehen und keinerlei anderweitige alternative Zahlungsmethoden akzeptieren, so ist Grund zur Skepsis ebenfalls gegeben. Auch dann, wenn ein Autohändler das Fahrzeug als Vermittler anbietet, ist durchaus Potenzial für einen Betrug gegeben. Der sogenannte Strohmann-Trick ist mittlerweile ebenfalls altbekannt.


Auch eine Verkäuferpartei ist bei einem Autokauf dem Betrugsrisiko ausgesetzt. In der gängigen Praxis kommt sehr häufig der geforderte Schadensersatz als Betrugsmasche zum Einsatz. Bei dieser Masche führt eine Verkäuferpartei wahrheitsgemäß die an dem Fahrzeug vorhandenen Mängel auf, allerdings behauptet die Käuferpartei, dass es noch weitergehende Mängel an dem Fahrzeug gibt. Diese Mängel seien, so die Behauptung der Käuferpartei, der Verkäuferpartei auch bekannt gewesen und es ergeht die Forderung der Käuferpartei nach Schadensersatz. Auch dann, wenn eine Verkäuferpartei das eigene Fahrzeug zu einem guten Preis an einen professionellen Händler als Käuferpartei verkaufen möchte, kann es zum Betrug kommen. In dem Kaufvertrag wird dann kein fester Kaufpreis aufgenommen. Stattdessen gibt es in dem Kaufvertrag eine Klausel, dass zunächst eine Schätzung des Fahrzeugwerts durch einen Sachverständigen vorgenommen wird. Am Ende erhält die Verkäuferpartei dann einen erheblich geringeren Kaufpreis, als es vorab kommuniziert bzw. vereinbart wurde.


Quelle: www.strafrechtsiegen.de/betrug-beim-autokauf/

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