SEXTORTION

Sextortion - vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung


Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion (sexuelle Erpressung) zusammen. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet häufig mit hohen Geldforderungen. Die Täter oder Täterinnen erlangen Nacktbilder oder -videos der zunächst arglosen Opfer. Anschließend erpressen sie ihre Chatpartner mit diesen.


Bei Sextortion lernen Betroffene oftmals eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook oder auch über Dating-Plattformen kennen und  kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter/innen die Kommunikation schnell auf Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls die Forderung des Täters oder der Täterin nicht erfüllt wird. Häufig verlangen die Täter Geld oder Bitcoins; nicht selten jedoch wird das Druckmittel auch genutzt, um weitere Nacktaufnahmen zu erpressen.


Oftmals kennen Täter oder Täterinnen und Opfer sich bereits persönlich und waren in einer sexuellen oder romantischen Beziehung, die beendet wurde. Doch auch in freundschaftlichen Beziehungen kann es aufgrund von Eifersucht zu Fällen von Sextortion kommen.


Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter oder Täterinnen per E-Mail Erpresserschreiben an ihre Opfer, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und fordern Geldbeträge, damit diese nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise als Spam-Mails verschickt.


Oft sind die Opfer von Sextortion männlich, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Bei rein online stattfindenden Sextortion-Fällen, bei denen die Täter oder Täterinnen Geld fordern, sind die Drahtzieher meist in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.


Auch bei Minderjährigen ist nicht ausgeschlossen, dass sie Opfer solcher Straftaten werden. Insbesondere bei Handlungen des sog. „Groomings“ können Kinder zur Anfertigung sexualisierter Aufnahmen von sich gebracht werden. Ein entsprechendes Einwirken wäre dann als sexueller Missbrauch im Sinne des § 176b StGB zu bewerten. Auch Intimaufnahmen von Jugendlichen können in Folge von Sexting entstehen. Diese ggf. nach § 184c StGB strafbaren Inhalte sind ebenfalls geeignet, als Druckmittel für Sextortion-Handlungen zu fungieren. Dabei kann die Androhung bzw. das „Blackmailing“ auch dazu genutzt werden, um die Herstellung von weiteren sexualisierten Inhalten der Betroffenen zu erzwingen und diese so in eine immer größere Zwangslage zu bringen.


Aus einem harmlosen Flirt wird eine handfeste Erpressung: Sehen Sie hier, wie es dazu kommt:













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So schützen Sie sich vor "sexueller Erpressung"



So sind Sie sicher unterwegs mit Internet und Social Media


Bei Sextortion kontaktieren die Erpresser ihre Opfer häufig über das Internet. Auch andere Betrugsmaschen finden über das Internet oder in den Sozialen Netzwerken ihre Opfer. Mehr darüber erfahren Sie auf den folgenden Seiten:



Falls Sie bereits erpresst werden


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